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   OLG Hamm, 08.11.1982 - 3 Ws 532/82   

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https://dejure.org/1982,3629
OLG Hamm, 08.11.1982 - 3 Ws 532/82 (https://dejure.org/1982,3629)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.11.1982 - 3 Ws 532/82 (https://dejure.org/1982,3629)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. November 1982 - 3 Ws 532/82 (https://dejure.org/1982,3629)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 530
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 325/06

    Übergehen eines erheblichen Beweisangebots (nach Aktenlage unauflöslicher

    c) Gerade dann, wenn keine Belehrung über die dem Betroffenen zu Gebote stehenden Rechtsmittel erfolgte, setzt die Wirksamkeit des Verzichts voraus, dass sich der zu belehrende Betroffene der vollen Tragweite seiner Erklärung bewusst ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 8. November 1982 - 3 Ws 532/82 -, NJW 1983, S. 530 ).

    Dies gilt vor allem, wenn der Erklärende Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache hat und ohne anwaltlichen Beistand ist (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3. November 1993 - 1 Ws 539/93 -, wistra 1994, S. 156; s.a. OLG Hamm, a.a.O., NJW 1983, S. 530; Ruß, a.a.O., § 302 Rn. 11; Frisch, in: Systematischer Kommentar zur StPO, Stand: Mai 1997, § 302 Rn. 19; OLG Schleswig, Beschluss vom 16. November 1965 - 2 Ws 269/65 -, RPfleger 1966, S. 214; Plöd, in: KMR - Kommentar zur StPO, Stand: Februar 2006, § 302 Rn. 15d).

    Allein die Anwesenheit eines Dolmetschers ändert hieran nichts, da dessen Aufgabe lediglich darin besteht, sprachlich bedingte Verständigungsschwierigkeiten zwischen den Verfahrensbeteiligten zu überbrücken, ihm aber keine beratende Funktion zukommt (vgl. OLG Hamm, a.a.O., NJW 1983, S. 530 ).

  • OLG Brandenburg, 04.06.2004 - 1 Ws 50/04

    Unzulässige Berufung bei wirksamem Rechtsmittelverzicht

    Handelt es sich um Jugendliche, Heranwachsende oder der deutschen Sprache nicht mächtige Ausländer ohne anwaltlichen Beistand, sind diese Bedenken in besonderem Maße begründet (vgl. OLG Hamburg NJW 1964, 1039f. OLG Frankfurt NJW 1966, 1376; OLG Hamm NJW 1983, 530f.).

    Ein Terminsverlegungsantrag wegen anderweitiger Termine war nicht gestellt worden (vgl. BayObLG, NStE Nr. 20 zu § 302; KG Berlin, StV 1998, 646; OLG Hamm, NJW 1983, 530; OLG Zweibrücken, StV 1994, 362).

  • OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93

    Wirksamer Rechtsmittelversicht; Staatsanwaltschaft; Sitzungsprotokoll;

    Handelt es sich um Jugendliche, Heranwachsende oder der deutschen Sprache nicht mächtige Ausländer ohne anwaltlichen Beistand, so sind diese Bedenken in besonderem Maße begründet (vgl. OLG Hamburg NJW 1964, 1039 f; OLG Frankfurt NJW 1966, 1376; OLG Hamm NJW 1983, 530 f.).
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